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1. Vertragsdauer 1.1 Eine Vereinbarung über Büroserviceleistungen wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Monate. Sie kann von jeder Seite unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 1.2 Die Vereinbarung beginnt mit dem in der Vereinbarung genannten Datum, nicht jedoch bevor die erste Pauschale gezahlt worden ist. 2. Service 2.1 Post- und Telefonservice: Der Auftraggeber ist berechtigt, im Geschäftsverkehr folgende Adresse zu nutzen und auf sein Geschäftspapier zu drucken: Friedrichstr. 95 (Internationales Handelszentrum), 10117 Berlin Tel. (030) ................. (soweit vereinbart), Fax (030) .................... (soweit vereinbart). 2.2 Die Telefon- und Fax-Nummern werden dem Auftraggeber spätestens nach Entrichtung der Einrichtungsgebühr mitgeteilt. 2.3 Eingehende Telefonate werden entsprechend den Anweisungen des Kunden beantwortet. Postsendungen, Telefon- und Fax-Nachrichten werden gemäß der speziellen Vereinbarung weitergeleitet. Darüber hinaus ist der Auftraggeber berechtigt, bei Bedarf weitere Serviceleistungen (Anmietung von Besprechungsräumen, Schreib- und Kopierleistungen u.a.) im Rahmen der Verfügbarkeit in Anspruch zu nehmen. 3. Rechnungsstellung und Zahlung 3.1 Die Rechnungsstellung an den Auftraggeber erfolgt monatlich. Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung fällig. 3.2 Die Kosten werden dem Auftraggeber per Lastschrifteinzug belastet. Der Auftraggeber erteilt hierzu sein Einverständnis. 3.3 Andere Zahlungsweisen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Der Lastschrifteinzug erfolgt nicht vor Ablauf von 5 Werktagen, gerechnet vom Rechnungsdatum. 3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges eine für den Betrag der Rechnung ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebene Konto zu sorgen. Sollte dieses Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, so besteht seitens des kontoführenden Geldinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall für die Bezahlung der Rechnung einschl. aller Retourgebühren verantwortlich. Wenn der Fall einer Zurückgabe der Lastbuchung eintritt, wird die abgeschlossene Vereinbarung sofort hinfällig. Sofern die finanziellen Forderungen des Auftragnehmers umfassend erfüllt sind, muss vor einer Fortsetzung der Vereinbarung eine Kaution von zwei Monatspauschalen hinterlegt werden. Bei einem erneuten Zahlungsverzug hält sich der Auftragnehmer an der Kaution schadlos. 3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Gebühren ohne Abzug zu entrichten. Eine Aufrechnung mit irgendwelchen Ansprüchen ist ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist. 4. Bedingungen 4.1 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Anschrift mit anderen Benutzern zu teilen ist. Daher ist sie zum Empfang von Massensendungen nicht geeignet. Massensendungen sind vorher entsprechend anzukündigen. Eingehende Post wird an den Kunden gemäß der Vereinbarung weitergeleitet. 4.2 Die Telefon- und Fax-Nummer, die dem Auftraggeber während der Laufzeit der Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird, dient ausschließlich geschäftlichen Zwecken des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, diese Nummer für Dritte zu verwenden. 4.3 Nach Beendigung der Vereinbarung ist der Auftragnehmer berechtigt, die bisher dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Rufnummern anderweitig zu nutzen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet eine Ansage durchzuführen, die auf einen anderen Sitz des Auftraggebers verweist. 4.4 Das Büro des Auftragnehmers ist montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr durchgehend besetzt. Das gilt nicht für gesetzliche Feiertage in der Region Berlin/Brandenburg. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch eine entsprechende Liste für das entsprechende Kalenderjahr. 4.5 Während der Bürozeiten werden Anrufe, Nachrichten und Postsendungen für den Auftraggeber entgegengenommen. Die Beantwortung der Anrufe wird gem. den Anweisungen des Auftraggebers vorgenommen. Jegliche Änderungen dieser Anweisungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und werden spätestens einen Werktag nach Erhalt ausgeführt. 4.6 Sonstige Serviceleistungen (z.B. Zurverfügungstellung von Beratungsräumen, Sekretariatsdienstleistungen) werden nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers durchgeführt. 4.7 Die Inanspruchnahme weiterer Serviceleistungen ist vorher anzumelden. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die Serviceleistungen schnellstmöglich abzuwickeln. 4.8 Der Auftragnehmer haftet nicht für Übertragungs- und Schreibfehler. 5. Ausschließlich die Vereinbarung und deren Anlagen beinhalten die rechtsverbindlichen Regelungen zwischen den Vertragsparteien. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen Bestandteil dieser Vereinbarung werden. 6. Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Vereinbarungen ist Berlin.
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